Das Begräbnis
Formalitäten:
Gehen Sie mit folgenden Dokumenten zur Bestattung (z.B. Bestattung der Stadtgemeinde Fischamend, Enzersdorferstraße 13-17, 2401 Fischamend, Telefon und Fax: 02232/76580)
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Sterbeurkunde
- Befund der Totenbeschau
- Geburtsurkunde (Taufschein)
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsurkunde (oder Auszug aus der Heimatrolle)
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Heiratsurkunde (nach der letzten Ehe)
Auch wenn Sie diese Dokumente nicht vollständig haben, kommen Sie trotzdem so rasch als möglich zur Bestattung.
Die Bestattung macht mit dem Pfarrer (Pfarramt) telefonisch einen Begräbnis- und Seelenmessetermin aus.
In der Pfarre
Sie können telefonisch mit Pater Saviour Menachery 02230/8544 einen Gesprächstermin vereinbaren.
Bitte bringen Sie in das Pfarramt zwei Parten für den Aushang in unseren Schaukästen.
Begräbnis für aus der Kirche ausgetretene
Ausgetretene können kirchlich begraben werden, wenn die Angehörigen darum ersuchen und es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Das geht aus den neuen "Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind" hervor. Sie sind im aktuellen Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht und enthalten Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers im Einzelfall. Ziel der Regelungen ist es, den gläubigen Familienmitgliedern des Verstorbenen bei der Feier des Begräbnisses Hilfe durch die Kirche anzubieten.