Die Firmung
Mit dem Sakrament der Firmung wird die Eingliederung in die Kirche abgeschlossen. Der/Die Gefirmte hat nun alle Rechte und Pflichten eines Christen.
Das Wort Firmung stammt vom lateinischen "firmus" ab, was so viel wie stark bedeutet.
Die Firmung wird durch Salbung mit Chrisam auf der Stirn, durch Handauflegung und durch die in der Liturgie vorgesehenen Worte gespendet. Der Firmling erhält somit das Siegel des Heiligen Geistes.
Formalitäten:
In unserer Pfarre findet, wenn genügend Firmkandidaten gemeldet sind, eine Pfarrfirmung statt.
Wer darf gefirmt werden:
jeder katholische Jugendliche, der im Firmungsjahr mindestens 14 Jahre alt wird und in unserer Pfarre wohnt (auswärtige Firmkandidaten benötigen eine Firmerlaubnis ihrer Wohnsitzpfarre).
Wer darf Firmpate werden:
Der Firmpate muss katholischer Christ, 16 Jahre alt und selbst gefirmt sein. Er darf die Gemeinschaft der Kirche nicht verlassen haben. Vater oder Mutter des Firmlings können nicht Pate sein. Es ist sinnvoll, dass der Taufpate auch als Firmpate fungiert.
Benötigte Dokumente
- Taufscheinkopie und Meldezettel des Firmlings
- Taufscheinkopie (beidseitig, wegen Firmvermerk) des Firmpaten (wenn bereits bekannt)
- Anmeldeformular
Vorbereitung:
Firmungsunterricht für den Firmling im Pfarrheim. Die genauen Termine werden bei der 1. Besprechung festgelegt.