Wiedereintritt

 

Wiedereintritt - Rückkehr

...eine Kurzinformation
wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen. 
 

Sie sind aus der Kirche ausgetreten 
Sie waren enttäuscht oder verärgert über die Kirche. Sie waren persönlich verletzt. Sie wollten Kirchensteuer sparen. Der Glaube ist Ihnen fremd geworden. Sie hatten den Kontakt verloren.


Das Leben ist weitergegangen
Die Fragen haben sich geändert. Sie sind Gott neu auf die Spur gekommen. Sie wollen 
wieder in einer Gemeinschaft den Glauben leben und feiern. Sie sind der Meinung, man sollte sich in der Kirche engagieren.


Sie wollen in die Kirche zurückkehren
Sie bekennen sich zum christlichen Glauben und haben die ehrliche Absicht, wieder in die 
katholische Kirche einzutreten. Sie wollen der Gemeinschaft der Kirche auch in Zukunft treu bleiben.


Was ist zuerst zu tun
Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder einem Seelsorger Ihres Vertrauens. Er wird Sie fragen, warum Sie damals aus der Kirche ausgetreten sind und was Sie jetzt bewegt, 
zurückzukehren. Es handelt sich dabei um keine Prüfung und kein unnötiges "Ausfratscheln", sondern um ein freies ehrliches Gespräch. Niemand soll zum Eintritt überredet werden, aber es soll auch niemand vertrieben werden. 

Benötigte Dokumente:

  • Meldezettel und Taufschein

Die Aufnahme
Die Aufnahme selbst geschieht durch den Priester und vor zwei röm.-kath. Zeugen.
Dies kann ganz schlicht in der Pfarrkanzlei stattfinden, aber auch sehr feierlich während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis. Sie können hier jene Form frei wählen, die Ihnen zusagt.


Falsche Gerüchte 
Sie müssen keine auswendig gelernten Gebete aufsagen oder beim Pfarrer eine Prüfung machen.
Sie müssen nicht den Kirchenbeitrag seit Ihrem Austritt nachzahlen. Die Beitragspflicht beginnt erst wieder mit dem Eintritt. (Wie hoch der Beitrag ist, erfahren Sie bei der Kirchenbeitragsstelle: http://www.kirchenbeitrag.at)

In dem Jahr, in dem Sie wieder in die Gemeinschaft der katholischen Kirche eintreten, sind Sie vom Kirchenbeitrag befreit.

Wussten Sie, dass…

... der überwiegende Anteil Ihres Kirchenbeitrages direkt oder indirekt unserer Pfarre zu Gute kommt?

... aus dem Kirchenbeitrag Klöster, Stifte, oder der Vatikan so gut wie gar nicht finanziert werden?

... Sie Ihren Kirchenbeitrag selbst „ermäßigen“ können: mit Frühzahlerbonus, Einzugsermächtigung, Abklärung Ihrer konkreten Lebensumstände (verschiedene Absetz-Posten können angerechnet)  usw;

... ein durch einen Kirchenaustritt beabsichtigter „Denkzettel“ an „die da oben“ nicht Papst oder Bischof (die beide nicht aus dem Kirchenbeitrag bezahlt werden) trifft, sondern notgedrungen die pfarrliche Finanzierung schmälert?

... man für „den Glauben nicht zahlen kann“ – natürlich! Aber durch den Kirchenbeitrag werden Menschen, Material und Orte finanziert, die dem Glauben Raum geben und dessen Weitergabe fördern.

 

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